Patchworkfamilien gleich stellen
Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltungsrichtlinie „Richtlinie der Absenkungsbeiträge gemäß § 15 SächsKitaG im Vogtlandkreis““ in Kraft getreten am 01.01.2018, wie folgt zu ändern:
4.Begriffsbestimmung:
4.1 Eltern, Elternteil Die Bestimmung, wer die Eltern eines Kindes sind, hat im Zusammenhang mit der Erhebung eines Elternbeitrages (Kostenbeitrag gem. § 90 SGB VIII) anhand der zivilrechtlichen Regelungen des BGB (§§ 1591, 1592) zu erfolgen. Danach ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat. Vater eines Kindes ist der Mann, • der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, • der die Vaterschaft anerkannt hat oder • dessen Vaterschaft nach § 1600 d BGB § 182 Abs. 1 des Gesetztes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist. Als Elternteil bezeichnet man einen der beiden Eltern – Mutter oder Vater.
Eltern sind die leiblichen Eltern, Adoptiveltern und Personen, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft in einer Hausgemeinschaft zusammenleben und gemeinsam für Betreuung und Erziehung der Kinder Sorge tragen.
Begründung:
Durch in Kraft treten der Verwaltungsrichtlinie am 01.01.2018 konnte festgestellt werden, dass sogenannte Patchwork-Familien im Gegensatz zur alten Verwaltungsrichtlinie stark benachteiligt werden. Da es immer mehr Patchwork-Familien, auch im Vogtlandkreis gibt, soll durch die Änderung dieses Problem behoben werden. Das SächsKitaG lässt den Landkreisen hier im § 15 einen Spielraum offen, um diese Regelungen genauer zu definieren.
Kategorien: Anträge, DIE LINKE im Kreistag Vogtland
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