Im Oktober fand in Reichenbach ein Forum mit dem Bundestagsabgeordneten der LINKEN., Dr. Axel Troost statt. Im Namen der Stadtratsfraktion kündigte ich an, dass wir einen Antrag einbringen werden, der eine Willensbekundung zur Ablehnung von TTIP, CETA und TiSA zum Inhalt haben sollte.
Am 22.10.2015 wurde der Antrag, angelehnt an einen Musterantrag von attac, im Ältestenrat von der Fraktion der LINKEN und der SPD eingereicht. Die Fraktion der Bitex/Grüne hatte bereits im Vorfeld Unterstützung signalisiert.
Reichenbachs Amtsverweser Kießling hatte daraufhin bereits in der Sitzung angekündigt, den Antrag von der Kommunalaufsicht prüfen zu lassen, da er der Meinung war, dass der Stadtrat für dieses Thema nicht zuständig sei und deshalb nicht in einer Stadtratssitzung entscheiden dürfe.
Im Schreiben der Kommunalaufsicht vom 26.10.2015 wird der Antrag als nicht zulässig eingestuft, da er nicht mit der SächsGemO übereinstimmt.
Die Unzulässigkeit unseres Antrages wird damit begründet, dass die Gemeinde ihre gesetzlich rechtlichen Schranken überschreitet, wenn sie zu allgemeinen, überörtlichen, vielleicht hochpolitischen Fragen Resolutionen verfasst oder gegen eine Politik Stellung nimmt, die sie nicht als einzelne Gemeinde besonders betrifft. Demnach wären Beschlüsse der Gemeinden, die sich gegen eine bestimmte Außenpolitik richtet, grundsätzlich unzulässig.
In unserer Antwort an die Kommunalaufsicht stehen wir auf dem Standpunkt, dass eine Befassung eine unmittelbare Angelegenheit des Stadtrates ist und somit der Antrag auf die Tagesordnung gehört, da, entsprechend der SächsGemO der Gemeinderat, sinngemäß, für alle Bedürfnisse und Interessen zuständig ist, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der Gemeinde betreffen. Das schließt die Befassungskompetenz, wonach Gemeinden sich durch Stellungnahmen und Erklärungen auch zu solchen Fragen äußern dürfen, die nicht in ihrem Entscheidungsbereich fallen, die sie aber doch unmittelbar betreffen, ebenso ein.
Wir vermuten außerdem, dass der Hintergrund für die Auffassung der Kommunalaufsicht wohl die Rechtsprechung zu atomwaffenfreien Zonen ist. Daraus schlussfolgend ist eine Behandlung des Antrages im Stadtrat nach deren Auffassung nicht zulässig. Wir sind der Meinung, dass dieser rechtliche Ansatz hier nicht einschlägig ist.
Entgegen dieser Auffassung bzw. der Entscheidungen zu den atomwaffenfreien Zonen sind wir der Überzeugung, dass aufgrund der aktuellen Vertragsinhalte von TTIP, CETA und TiSA, soweit diese bekannt sind, die kommunale Selbstverwaltung gefährdet ist und in eine Einbahnstraße Richtung Privatisierung und Deregulierung führt. Zu diesem Schluss sind bereits mehr als 300 Städte, Gemeinden und Landkreise in Deutschland gekommen - darunter 12 Landeshauptstädte sowie die Millionenstadt Köln. Sie alle haben kritische Stellungnahmen zu TTIP und Co. in ihren Städten verabschiedet.
Sollte nach unserem Einspruch keine positive Antwort von der Kommunalaufsicht kommen, werden wir einen neuen Antrag, mit geändertem Text einbringen. Ziel bleibt es, das Thema im Reichenbacher Stadtrat zur Diskussion und besten falls zur Ablehnung zu bringen.
Henry Ruß - Fraktionsvorsitzender Linksfraktion Reichenbach
Kategorien: DIE LINKE. Vogtland, Kommunalpolitik, Linksfraktion Reichenbach, OV Reichenbach
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