Laut Mitteilung 2/2019 des OVG Bautzen hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteilen vom 12. Februar 2019 (Az.: 4 A 880/16 und 4 A 881/16) entschieden, dass die in der Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden vorgesehene Beitragsermäßigung für Eltern, deren Kinder gleichzeitig eine Kindertagespflege oder eine Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort ) besuchen, auch für solche Kinder in Anspruch genommen werden kann, bei denen die Eltern nicht zugleich auch Eltern der Geschwisterkinder sind (Quelle: Mitteilung 2/2019 des OVG Bautzen).
„Damit bestätigt sich die ablehnende Position, welche die Partei DIE LINKE im Vogtlandkreis von Anfang an gegenüber dem Landrat hinsichtlich dessen Richtlinie (zur) Erstattung der Absenkungsbeiträge vom 01.01.2018 gemäß §15 SächgsKitaG im Vogtlandkreis eingenommen hatte“, so Henry Ruß, Fraktionsvorsitzender der Stadtratsfraktion.
Wir begrüßen die Entscheidung der obersten Verwaltungsrichter Sachsens und sind gespannt, ob gegen die nicht zugelassene Revision Nichtzulassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen erhoben wird.
Wir erwarten von den Verwaltungen der Kommunen des Vogtlandkreises, dass diese den Richterspruch respektieren und die Ermäßigungssätze ab sofort so anwenden, wie dies vom Gericht vorgegeben ist.
Laut Dr. Solheid, Stadtratskandidat der LINKEN in Reichenbach, er hatte die Kreistagsfraktion zum Sachverhalt beraten, „ist eine Nichtzulassungsbeschwerde noch möglich, jedoch besteht nach heutiger Sicht kaum noch ein Ermessen, die umstrittene Richtlinie des Vogtland-Landrats auf Kommunalebene umzusetzen“.
Kategorien: OV Reichenbach, DIE LINKE im Kreistag Vogtland
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